Wenn dieser radioaktive Stoff den Begriffsbestimmungen und Kriterien anderer in Teil 2 aufgefhrter Klassen oder Unterklassen entspricht, ist er wie folgt zu klassifizieren:

.1 Wenn der Stoff den in Kapitel 3.5 aufgefhrten Kriterien fr gefhrliche Gter in freigestellten Mengen entspricht, mssen die Verpackungen 3.5.2 entsprechen und die Prfvorschriften in 3.5.3 erfllen. Alle brigen fr freigestellte Versandstcke radioaktiver Stoffe in 1.5.1.5 aufgefhrten anwendbaren Vorschriften gelten ohne Verweis auf die andere Klasse oder Unterklasse.

.2 Wenn die Menge die in 3.5.1.2 festgelegten Grenzwerte berschreitet, muss der Stoff nach der berwiegenden Zusatzgefahr klassifiziert werden. Das Befrderungsdokument muss den Stoff mit der UN-Nummer und dem richtigen technischen Namen beschreiben, die fr die andere Klasse gelten, und durch die gem Kapitel 3.2 Gefahrgutliste Spalte 2 fr das freigestellte Versandstck radioaktiver Stoffe geltende Benennung ergnzt werden; der Stoff muss nach den fr diese UN-Nummer anwendbaren Vorschriften befrdert werden. Nachfolgend ist ein Beispiel fr die Angaben im Befrderungsdokument dargestellt:

UN 1993 ENTZNDBARER FLSSIGER STOFF, N.A.G. (Mischung aus Ethanol und Toluen), radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstck - begrenzte Stoffmenge, 3, VG II.

Darber hinaus gelten die Vorschriften in 2.7.2.4.1.

.3 Die Vorschriften des Kapitels 3.4 fr die Befrderung von in begrenzten Mengen verpackten gefhrlichen Gtern gelten nicht fr gem Unterabsatz .2 klassifizierte Stoffe.

.4 Wenn der Stoff einer Sondervorschrift entspricht, welche diesen Stoff von allen Vorschriften fr gefhrliche Gter der brigen Klassen freistellt, muss er in bereinstimmung mit der anwendbaren UN-Nummer der Klasse 7 zugeordnet werden und es gelten alle in 1.5.1.5 festgelegten Vorschriften.